Diese Behandlungen sind keine therapeutischen Maßnahmen, die einen Arzt oder Physiotherapeuten ersetzen können, sie sind rein präventiv angelegt.
Terminausfall
Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, wird darum gebeten, diesen rechtzeitig abzusagen oder einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sofern der Termin bis zu 24 Std. vorher abgesagt wird, entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage, bzw. wenn keine Absage erfolgt, kann der volle Preis der Anwendung eingefordert werden.
SVA-Gesundheitshunderter für MASSAGE
Selbständige UnternehmerInnen haben die Möglichkeit in Kombination mit einer Gesundenuntersuchung 1 x jährlich bei der SVA
einen Zuschuß über € 100,- in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Gesundheitsmassnahme muss dabei mind. € 150,- betragen.